Finanzierung
Es wird mit einem Investitionsvolumen von ca. 5.5 Mio. Franken gerechnet.
Die Finanzierung wird sichergestellt durch:
- Bankhypotheken
- Fondsgelder
- Darlehen und Anteilscheine der Gemeinde
- Darlehen und Anteilscheine von Privatpersonen
- Darlehen und Anteilscheine von Unternehmern
- Darlehen und Anteilscheine von Vorstandsmitgliedern
- Anteilscheine von Mietern
Ein wichtiger Teil der Finanzierung sind Darlehen und Anteilscheine von Privatpersonen.
Anteilscheine
Die Anteilscheine haben einen Nennwert von Fr. 1'000.--.
Mit einem Anteilschein wird eine Privatperson stimmberechtigtes Mitglied der Genossenschaft und kann an Genossenschaftsversammlungen teilnehmen. Die Inhaber von Anteilscheinen haben Vorrang bei der Vergabe einer Wohnung. Es besteht keine Nachschusspflicht. (Siehe auch "Unsere Statuten")
Die Anteilscheine werden nicht verzinst. Bei einem Austritt aus der Genossenschaft werden die Anteilscheine zum Nennwert zurückbezahlt.
Darlehen
Die Höhe der Darlehen beträgt mindestens Fr. 5‘000.-- oder höchstens Fr. 200‘000.--. Das Darlehen wird mit einem Zinssatz von 1 % verzinst und hat eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren. Die Laufzeit kann verlängert werden. Der Zinssatz wird alle 3 Jahre den aktuellen Verhältnissen angepasst, beträgt aber immer mindestens 1 %. Als Basis gilt der Referenzzinssatz vom März 2020 mit 1.25 %. Werden 20 % des Darlehens als Anteilscheine gezeichnet, wird der Darlehensbetrag aktuell mit 1.25 % verzinst.
Die Genossenschaft rechnet damit, dass von Privatpersonen Anteilscheine und Darlehen in der Höhe von ca. 1.2 Mio. Franken benötigt werden.
Interessentinnen und Interessenten können sich beim Genossenschaftspräsidenten Albert Schwarz melden:
E-Mail: [email protected], Tel. 052 318 18 70
oder bei jedem anderen Vorstandmitglied.