Projekt


Stand Sommer 2022:
 

Seit der Gründung unserer Genossenschaft 2018 und der Abstimmung über die Abgabe des Grundstücks „Dröschschüür“ im Baurecht im Juni 2019 ist nicht nur recht viel Zeit vergangen, sondern es konnten wichtige Entscheidungen getroffen werden und in die Planung des Projekts einfliessen. Was ist bisher passiert? Dazu ein kurzer Rückblick:

2019 stand ganz im Zeichen der Planung, welche durch das Architekturbüro SPPA Architekten aus Zürich ausgeführt wurde. Vorgegeben war die Realisierung von 2 ½ und 3 ½-Zimmerwohnungen unter einem Dach mit Kehrfirst. Anlässlich eines runden Tisches im Dezember 2019 mit allen involvierten Ämtern stellte sich heraus, dass dieses Projekt mit Kehrfirst durch das Amt für Raumplanung als nicht bewilligungsfähig eingeschätzt wurde. Empfohlen wurde ein Projekt mit Parallelgiebel. Nach intensiver Prüfung konnten wir dieser Variante viele Vorteile gegenüber dem Kehrfirstprojekt abgewinnen.

Im Mai 2020 gab es vom Amt für Raumplanung grünes Licht, einen Ersatzbau mit Parallelgiebel zu planen. Am 18. September 2020 wurde das Projekt ausgesteckt, die Publizierung erfolgte 10 Tage später.


Das Projekt stiess bei der Bevölkerung auf reges Interesse. Die Baugesuchsunterlagen wurden mehrfach eingesehen oder der Baurechtsentscheid wurde verlangt. Um die Kernzonenverträglichkeit unterstreichen zu können, hat die Gemeinde ein neutrales Gutachten erstellen lassen. Dieses lag im Dezember 2020 vor und zeigte auf, dass sich der Ersatzbau Dröschschüür gut ins Dorfbild einbetten lässt. Darin aufgezeigte Optimierungsmöglichkeiten werden wo immer möglich und sinnvoll ins Projekt integriert.


In diese Zeit fiel auch die Abstimmung über die finanzielle Unterstützung der Gemeinde in dieses Projekt, mit maximal CHF 500‘000.00. Die Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hat diese Unterstützung anlässlich der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2020 gutgeheissen.


Ende Januar 2021 ist die kantonale Baubewilligung / Gesamtverfügung „Abbruch Scheune und Neubau Mehrfamilienhaus“ eingegangen. Mitte April hat der Gemeinderat die Baubewilligung ebenfalls erteilt.


Bis Ende Mai 2021 gingen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich zwei Rekursschriften ein. Urheber sind der Zürcher Heimatschutz, wie auch Personen aus der Nachbarschaft, welche sich gemeinsam juristisch vertreten lassen. Die Rekursantworten seitens der Gemeinde und der Genossenschaft Dröschschüür wurden fristgerecht Ende Juni 2021 beim Baurekursgericht eingereicht.

Die nächsten Schritte:

In seiner Rekursschrift bemängelt der Zürcher Heimatschutz, dass eine mögliche Unterschutzstellung durch die Gemeinde nicht genügend geprüft worden sei, handle es sich doch um ein im Jahr 1936 erstelltes grosses Ökonomiegebäude. Es sei ein potenziell wichtiger Zeuge einer bedeutsamen Entwicklung der Landwirtschaft und namentlich des Ackerbaus. Weiter wird die Bewilligung der Solaranlage in Frage gestellt, da in der Baubewilligung keinerlei Ausführungen zur Bundesrechtskonformität einer solchen Anlage in einem national hochgradig geschützten ISOS-Schutzgebiet gemacht würden.

In der Rekursschrift der Nachbarn wird ebenfalls die ungenügende Schutzabklärung der Dröschschüür bemängelt. Weiter wird beanstandet, dass sich der projektierte Neubau in keiner Weise in das empfindliche Ortsbild einordnen lasse. Zudem sei der Neubau keine ländliche Baute und kein Ökonomiegebäude, sondern ein gewöhnliches, dazu noch dicht mit Wohnungen abgefülltes Mehrfamilienhaus, welches die umliegenden Liegenschaften in Höhe und Volumen weit überrage. 
Der Abstand des Neubaus von 3,5 m zur Püntstrasse wird bei weitem als nicht ausreichend bezeichnet. Begründet wird dies damit, da es sich bei der Püntstrasse nicht um eine Nebenstrasse handle, sondern die eigentliche Zu- und Wegfahrt zur Dorfstrasse sei. Abschliessend wird auch gerügt, dass der Neubau den nötigen Freiraum um den Altenbach tangiere und auch der gesetzlich vorgeschriebene Abstand zum Bach nicht eingehalten werde.

Ende August 2021 hat das Baurekursgericht des Kantons Zürich zu einem Augenschein vor Ort eingeladen. Dieser wurde auf den 9. November 2021 angesetzt. Dabei konnten sich alle involvierten Personen / Gremien zum geplanten Neubauprojekt äussern.

In ihrer Replik hält das Baurekursgericht fest, dass die Gemeinde eine mögliche Unterschutzstellung sehr seriös geprüft habe. Aus dem 1988 erstellten Inventarblatt geht hervor, dass das Gebäude Assek. Nr. 110 (Dreschscheune), nicht als Schutzobjekt inventarisiert worden sei. Es wird aber erwähnt, dass sich die Gemeinde bei einem Neu- oder Umbau bezüglich Eingliederung beraten lassen solle. Das wurde bei der Projektie-rung eingehend getan.

Betr. Bachabstand hat die Gemeinde den Auftrag erteilt, den Gewässerraum entlang des Kernzonengebiets bis zur Püntstrasse festzulegen. Diese Neufestlegung wird den geplanten Neubau nicht tangieren, da der Mindestabstand zum Altenbach eingehalten wird.

Zur Dachgestaltung und Sonnenkollektoren hält das Baurekursgericht fest, dass der ortstypische Charakter gewahrt bleiben müsse. Einordnung und Farbgebung müsse eine gute Gesamtwirkung ergeben. Es wird aber mit keinem Wort erwähnt, dass auf dem Neubau keine Solaranlage gemacht werden dürfe.

Ebenfalls vom Tisch ist der von den Nachbarn beanstandete Abstand zur Püntstrasse. Die 3,5 m werden als genügend beurteilt, da es sich auch nach einem möglichen Neubau um eine Nebenstrasse mit geringem Verkehrsaufkommen handeln werde.

Gestützt werden die Rekurrenten beim Volumen des Neubaus. Obwohl alle baulichen Vorschriften eingehalten werden, erachtet das Baurekursgericht das Projekt als zu dominant bzw. zu gross, ohne jedoch darauf einzugehen, wie aus ihrer Sicht, eine Redimensionierung aussehen sollte.

Weiter bedauert der Vorstand, dass die Rekurrenten aus der Nachbarschaft nicht bereit sind, sich über mögliche Kompromisse auszutauschen.

Um Klarheit zu schaffen haben die Gemeinde Berg a.I. als Landeigentümerin und die Genossenschaft Dröschschüür die Beschwerde zur Beurteilung ans Verwaltungsgericht weitergeleitet. Die Rekurrenten werden dieses Gericht ebenfalls anrufen. Danach gilt es den Entscheid abzuwarten. Wie lange das dauern wird ist offen. 


An den ursprünglichen Zielsetzungen der Genossenschaft Dröschschüür hat sich bis heute nichts geändert. Die Erstellung von kleineren Wohnungen wurde schon vor Jahren als klares Bedürfnis aus der Bevölkerung signalisiert. Der genossenschaftliche Rahmen wurde gewählt, da dieses Projekt gemeinnützig sein soll. Gemeinnützig heisst, mit den Mietzinsen müssen lediglich alle anfallenden Kosten (Kostenmiete) gedeckt werden können. Dies ganz im Gegensatz zum freien Wohnungsmarkt, wo das Rendite-denken im Vordergrund steht. Weiter gilt es festzuhalten, dass genossenschaftlicher Wohnungsbau nichts, aber auch gar nichts mit der Erstellung von Sozialwohnungen zu tun hat. Die Statuten der Genossenschaft Dröschschüür halten fest, dass jüngere und ältere Menschen aus Berg a.I. und Gräslikon bei der Vermietung absoluten Vorrang haben. Damit wollen wir sicherstellen, dass für unsere Gemeinde ein Mehrwert geschaffen werden kann. Sobald definitive Entscheide gefällt sind, werden wir an dieser Stelle darüber informieren.


Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitglieder des Vorstandes Genossenschaft Dröschschüür für Fragen und Anregungen jederzeit gerne zur Verfügung. 


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